Neuerungen Corona/ Schulmail 16

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

hier finden Sie die Schulmail 16, welche hauptsächlich die Änderungen in der Notbetreuung regelt.

Auf Hinweise bzgl. des Schulstarts für den Jahrgang 9 (voraussichtlich am 4. Mai) warten wir noch.

 

>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

nach dem behutsamen Start und der Wiederaufnahme des Unterrichts- und Schulbetriebs am gestrigen Donnerstag freue ich mich sehr, Ihnen heute mitteilen zu können, dass dieser Start weitgehend reibungslos stattgefunden hat und insgesamt sehr gut gelungen ist. Das zeigen uns vor allem die Rückmeldungen aus den Schulen und Schulaufsichtsbehörden.

 

Dieser schöne Erfolg ist das Ergebnis der sehr engagierten Arbeit vieler Akteure. Dafür bedanke ich mich bei allen Beteiligten, den Schulleitungen sowie allen Lehrerinnen und Lehrern, den vielen Verantwortlichen auf Seiten der Schulträger sowie bei allen am Schulleben Beteiligten sehr herzlich.

 

Ich möchte Ihnen mit dieser SchulMail noch ergänzende Hinweise für die kommenden Tage zu Ansprechpartnern, zur Notbetreuung und zu Hygienemaßnahmen im Schülerverkehr geben:

 

 

  1. Notbetreuung

 

1) Tätigkeitsbereiche

Für den Anspruch auf die Notbetreuung in Schulen gelten seit dem 23. April 2020 erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche. Grundlage bildet die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wird.

 

https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie

 

Ein aktualisiertes Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarfs für die Eltern ist unter der Rubrik bzw. dem Reiter „Notbetreuung“ zu finden.

 

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

 

2) Alleinerziehende Elternteile

Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.

 

3) Notbetreuung an Wochenenden und Feiertagen

Mit der SchulMail Nr. 8 hatte ich Sie informiert, dass eine Wochenendbetreuung nur bis einschließlich 19. April 2020 erfolgt. Folglich findet sie ab sofort nicht länger statt. An Feiertagen findet ebenfalls keine Notbetreuung statt.

 

III. Hygienemaßnahmen im Schülerverkehr

 

Durch die schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebes nutzen Schülerinnen und Schüler seit dieser Woche wieder vermehrt Busse und Bahnen. Um die Ansteckungsgefahr auch auf dem Weg zur Schule so gering wie möglich zu halten, haben das Land, die kommunalen Spitzenverbände und die Branchenverbände Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) Hinweise und Verhaltensregeln für einen besseren Infektionsschutz im Schülerverkehr erarbeitet. Diese sind auf der Webseite des Verkehrsministeriums abrufbar:

 

www.vm.nrw.de/presse/pressemitteilungen/Archiv-des-VM-2020/2020_04_22_Hygieneregeln_Schuelerverkehr/20200421-finale-Fassung-Infektionsschutz-Schuelerbefoerderung.pdf

 

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

 

Möchten Sie Kontakt zur Schule aufnehmen, melden Sie sich bitte in jedem Fall zunächst telefonisch oder per Mail (05264 647770 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Alle Lehrerinnen und Lehrer erreichen Sie unter ihren Dienstmailadressen (Link), falls Sie Fragen zu Aufgaben haben oder einfach Kontakt mit der Klassenleitung suchen.

 

Wichtig: Bitte schauen Sie regelmäßig auf unsere Homepage. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten. Weitere Informationen entnehmen Sie auch der Seite des Schulministeriums.

Die aktualisierte FAQ-Liste finden Sie hier:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

 

Bleiben Sie gesund!

Freundliche Grüße vom Team der Jacobischule Kalletal

 

 

 

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