Update: Präsenzunterricht nur Jg. 10 - Testpflicht für Schüler

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

mittlerweile haben wir eine Schulmail erhalten:

In der kommenden Schulwoche findet Präsenzunterricht lediglich für den Jahrgang 10 (im Wechselmodell) statt. Alle anderen Jahrgänge werden im Distanzunterricht beschult. Alle Lerninhalte entnehmen Sie bitte der Schulcloud.

Für die kommende Woche werden wir das bereits etablierte Angebot der Notbetreuung vorhalten. In dieser Form ist es vorgesehen für die Schüler*innen der Klassen 5 und 6, deren Betreuung im häuslichen Umfeld nicht gewährleistet werden kann. Bitte zeigen Sie einen entsprechenden Bedarf sehr zeitnah über das Sekretariat der Schule an.

Ab der kommenden Woche besteht eine Testpflicht für Schüler*innen, Lehrkräfte und sonstiges Personal. Ohne einen negativen Schnelltest ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nicht erlaubt.

Die vollständige Schulmail finden sie unter dem Bild.

Liebe Grüße vom

Team der Jacobischule

 

 

>>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

mit dieser SchulMail möchte ich Sie über den Schulbetrieb ab der kommenden Woche informieren.

 

 

Distanzunterricht in der Woche nach den Osterferien

 

Insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin

unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der

Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der

weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang

ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.

 

 

Präsenzunterricht für alle Abschlussklassen

 

Ausgenommen hiervon bleiben ausdrücklich alle Schülerinnen und Schüler

der Abschlussklassen, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf

ihre Prüfungen vorbereiten können. Hierzu gelten die Regelungen aus der

SchulMail vom 11.02.2021 fort.

 

 

Schützen, Impfen und Testen

 

Für die Landesregierung ist es zentrales Anliegen, gerade in den

gegenwärtig herausfordernden Zeiten Bildungschancen für unsere

Schülerinnen und Schüler weitestgehend zu sichern und zugleich

bestmöglichen Infektions- und Gesundheitsschutz für die Kinder und

Jugendlichen, die Lehrkräfte und das weitere Personal an unseren Schulen

zu gewährleisten.

Deshalb erfordert die Durchführung von Präsenzunterricht weiterhin die

Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz,

die in den Schulen zur Umsetzung kommen.

 

Notwendig ist zudem ein beschleunigtes Fortschreiten des Impfens. Dies

soll auch durch ein Vorziehen der Impfungen für Grundschullehrerinnen

und -lehrer, die bislang noch keine Impfung erhalten haben, erfolgen.

 

Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche

Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und

Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu

hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.

 

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an

wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein

negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung

der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule

erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine

Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden

zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht

nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

 

Vor allem die Grundschulen und die Primarstufen der Förderschulen können

die kommende Woche des Distanzunterrichtes dazu nutzen, die

verpflichtenden Selbsttestungen in den Schulen vor allem organisatorisch

vorzubereiten. Die ausreichende Belieferung aller Schulen mit der

notwendigen Menge an Selbsttests soll nach Auskunft des hierzu

beauftragten Logistikunternehmens voraussichtlich bis Ende dieser Woche

erfolgen. Wir können jedoch leider nicht ausschließen, dass hierbei

aufgrund uns heute erneut mitgeteilter Logistikprobleme Verzögerungen

und Probleme bei der Lieferung und Übergabe entstehen.

 

 

Distanzunterricht

 

Zu den rechtlichen Grundlagen zur Durchführung von Distanzunterricht

verweise ich Sie auf die bekannte Verordnung zum Distanzunterricht: Und

ich möchte Sie hierzu nochmals auf die Ihnen in vorherigen SchulMails

bereits übermittelten Anregungen und Hinweise zu den umfangreichen

Unterstützungsmaterialien des Ministeriums für Schule und Bildung für

einen erfolgreichen Distanzunterricht hinweisen.

 

 

Pädagogische Betreuung

 

Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird ab dem 12. April

2021 eine pädagogische Betreuung ermöglicht.

 

Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden

allgemeinbildenden Schulen bieten daher ab dem 12. April 2021 auf Antrag

der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler

der Klassen 1 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden

können. Bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung kann hier auch das

Jugendamt initiativ werden.

 

Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer

Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens,

der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten

Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung), muss

dieses Angebot in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen

sichergestellt werden.

 

Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in

Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). Über die

Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung

mit den Trägern entschieden.

 

Ein Formular zur Anmeldung ist als Anlage beigefügt.

 

 

Abiturprüfungen in allgemeinbildenden Schulen

 

Die Abiturprüfungen beginnen wie vorgesehen am 23. April. Nach dem

Erlass vom 7. Dezember 2020 soll sich der Unterricht für Abiturientinnen

und Abiturienten in den neun Unterrichtstagen zwischen dem Ende der

Osterferien und dem Beginn der Prüfungen auf die Abiturprüfungsfächer

konzentrieren.

 

Dies führt zu unterschiedlichen Anwesenheiten in den verschiedenen

Kursen. Angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens können Schulen

entscheiden, angehende Abiturientinnen und Abiturienten auf Wunsch und

nach Beratung durch die Schule vom Präsenzunterricht freizustellen –

ohne dass hieraus ein Anspruch auf individuellen Distanzunterricht

entsteht. Gleichwohl gibt es auch in diesem Zeitraum beispielsweise für

die Zulassung zum Abitur oder auch die Rückgabe von Klausuren

verpflichtende Anwesenheitstermine für die Schülerinnen und Schüler.

 

 

Schulbetrieb nach den Osterferien und Prüfungen in Berufskollegs

 

In der SchulMail vom 5. März 2021 habe ich Sie über die Wiederaufnahme

des Präsenzunterrichts und die dabei erforderlichen Prioritäten bis

voraussichtlich zum Schuljahresende informiert.

 

Mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen gilt jedoch ab dem 12. April

2021 für die erste Schulwoche, dass für grundsätzlich alle Bildungsgänge

am Berufskolleg mit Ausnahme der Abschlussklassen der Unterricht in

Präsenz ausgesetzt und als Distanzunterricht erteilt wird. Der

Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der

DistanzunterrichtVO.

 

Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen des Berufskollegs können im

erforderlichen Umfang im Präsenzunterricht beschult werden.

 

Bei den nachfolgend aufgeführten Abschlussklassen der Berufskollegs sind

– sofern die Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht genutzt wird

– hinsichtlich eines möglichst großen Umfanges an Präsenzunterricht mit

Blick auf die frühestens anstehenden Prüfungen folgende Prioritäten zu

setzen:

 

  1. Klassen der Jahrgangsstufe 13 des Beruflichen Gymnasiums.

 

  1. Abschlussklassen vollzeit- und teilzeitschulischer Bildungsgänge

sowie der Fachklassen des dualen Systems, die ihre dezentralen oder

zentralen Abschlussprüfungen bzw. Teile ihrer Berufsabschlussprüfungen

vor den zuständigen Stellen (Kammern) ab Mai 2021 ablegen.

 

  1. Abschlussklassen voll- und teilzeitschulischer Bildungsgänge ohne

Abschlussprüfungen sowie die Klassen 12 des Beruflichen Gymnasiums, die

mit Blick auf die Leistungsfeststellungen innerhalb der

Qualifikationsphase ebenfalls als Abschlussklassen gelten.

 

Hierbei ist der Präsenzunterricht in Abschlussklassen des dualen Systems

drei Wochen vor dem Prüfungstermin zu beenden und in Distanzform

weiterzuführen. Für alle anderen Abschlussklassen mit zentralen oder

dezentralen Prüfungen kann von dieser Regelung ebenfalls Gebrauch

gemacht werden.

 

Bei Nutzung von Blended Learning-/Hybridunterricht (wechselweise ein

Teil der Klasse in Präsenz, ein Teil in Distanz) oder rhythmisiertem

Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht, der z. B. in wöchentlichem

Wechsel für die ganze Klasse erfolgt, wird auf nachfolgende Aspekte

hingewiesen:

 

  • gemäß organisatorischem und pädagogischem Plan sollen insbesondere für

die Fachklassen des dualen Systems und die Fachschulbildungsgänge

synchrone (zeitgleiche) Organisationsmodelle der Verknüpfung von

Präsenz- und Distanzunterricht gemäß Stundenplan unter Einhaltung der

jeweiligen Stundentafel stattfinden;

 

  • die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht erstreckt sich auch auf den

Distanzunterricht;

 

  • sofern Unterrichtstage und -zeiten verlegt werden, sind z.B. die

Ausbildungsbetriebe und sozialpädagogischen Einrichtungen gemäß § 7 der

DistanzunterrichtVO zu informieren;

 

  • die Handreichung zur chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und

Distanzunterricht im Berufskolleg gibt rechtliche, organisatorische und

didaktisch-methodische Hinweise für bildungsgangspezifische Konzepte zur

Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht, die genutzt werden

sollen.

 

 

Weitere Informationen

 

Ich möchte Sie um Verständnis bitten, dass die Landesregierung aufgrund

des unsicher einzuschätzenden und schwer zu bewertenden

Infektionsgeschehens nach der ersten Osterferienwoche und dem Osterfest

zunächst eine Woche des Unterrichts weitgehend in Distanz für geboten

erachtet. Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen sehr.

 

Über den weiteren Schulbetrieb ab dem 19. April 2021 werde ich Sie

selbstverständlich schnellstmöglich informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mathias Richter

 

 

 

<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<

 

  Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und

Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

 

  Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., 0211 5867 3581.

 

  Ferner wird auf die regelmäßig aktualisierten „Allgemeinen

Informationen zum Schulbetrieb“ im Bildungsportal verwiesen

(https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten)

 

  HINWEIS: Falls vorhandene Links in dieser Nachricht nicht richtig

angezeigt werden, sollten Sie diese kopieren und in die Adresszeile des

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